Ab ins THW!

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.

Folgende Voraussetzungen solltest Du mitbringen:

  1. Du hast ein ehrliches Interesse am THW und seiner Arbeit.
  2. Du bist mindestens sechs Jahre alt. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.
  3. Du möchtest das THW bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen.
  4. Du bist bereit, im Rahmen deiner gesundheitlichen Eignung eine Einsatzbefähigung zu erwerben oder unterstütztend im Rahmen deiner Fähigkeiten eingesetzt zu werden.
  5. Du bist grundsätzlich bereit, an Einsätzen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen und  entsprechend ausbilden zu lassen.
  6. Du bist nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  7. Du bekennst dich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
  8. Du bist nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
  9. Du bist nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit Annahme des Aufnahmeantrags wirst Du auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Als Helferin bzw. Helfer stehst Du in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung, Schutz der Natur und Umwelt und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichtest Du dich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.Während der Dienstzeit (Einsätze, Übungen, Ausbildungen etc.) bist Du über die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) versichert.

Der Dienst im THW beginnt mit einer Probezeit von sechs Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis beenden. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht